Erste-Hilfe Kurse für

Betriebe und Unternehmen

Erste-Hilfe Kurse für

Betriebe 

Erste-Hilfe-Kurse für betriebliche Ersthelfer

Erste Hilfe Kurse für betriebliche Ersthelfer: Wir bieten Aus- und Fortbildung zum betrieblichen Ersthelfer in geprüfter und bewährter Qualität. Unsere Kurse können größtenteils über die BG oder UK abgerechnet werden. Sprechen Sie uns hierzu an.

Wir sind bundesweit nach DGUV Grundsatz 304-001 zur Ausbildung von Betriebshelfern ermächtigt und bieten Kurse für betriebliche Ersthelfer auch bei Ihnen an:

Unsere Kurse werden bei einer Überprüfung anstandslos als Nachweis für Ihre Ersthelfer anerkannt.

Durch eine direkte Abrechnung mit der BU oder UK unkomplizierte Abwicklung der Bezahlung.

Wir sind eine ermächtigte Ausbildungsstelle der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen.

Die Kurse werden in regelmäßigen Abständen überwacht.

Wie funktioniert die Abrechnung? Gibt es versteckte Kosten?

Die Kursgebühren werden von den Unfallversicherungsträgern in Form von Pauschalgebühren getragen und direkt mit uns als Ausbildungsstelle abgerechnet. Versteckte Kosten gibt es nicht. Die einzigen Kosten die das Unternehmen trägt sind Kosten für Entgeltfortzahlung während der Kurse sowie eventuell anfallende Fahrtkosten.

Wichtig: Nur speziell dazu ermächtigte Stellen dürfen die Ausbildungs- und Fortbildungslehrgänge anbieten. Wir sind selbstverständlich eine solche ermächtigte Stelle gemäß § 26 Abs. 2, DGUV Vorschrift 1.

Und so einfach funktioniert die Abrechnung: Erkundigen Sie sich vor dem Kurs bei Ihrem Unfallversicherungsträger nach nötigen Schritten für eine Kostenübernahme. Anschließend legen Sie uns die Bescheinigungen Ihres Unfallversicherungsträgers vor und wir können so direkt mit diesem abrechnen – so dass Sie keinerlei Gebühren vorstrecken müssen.

INHOUSE-SCHULUNGEN

Wir kommen zu Ihnen!

Aus welchen Lehrgängen besteht die Ausbildung?

Die Ausbildung zum Ersthelfer erfolgt durch einen Erste-Hilfe-Lehrgang (9 Unterrichtseinheiten).

Um Ersthelfer zu bleiben ist eine Fortbildung spätestens alle 2 Jahre durch das so genannte Erste-Hilfe-Training (9 Unterrichtseinheiten) erforderlich.

Beide Lehrgänge bieten wir an.

Nach erfolgreicher Teilnahme am Ersthelferlehrgang muss der Unternehmer den Beschäftigten als Ersthelfer im Betrieb benennen. Dies kann er zum Beispiel durch die Verleihung einer Urkunde tun.

Wie lange dauert der Erste-Hilfe-Kurs?

Der Kurs für betriebliche Ersthelfer geht über 9 Unterrichtseinheiten und wird bei uns an einem Tag absolviert. Eine Unterrichtseinheit dauert dabei 45 Minuten. Da wir für einen enstpannten Kurstag mit Pausen sorgen wollen dauert der Kurs insgesamt 7,5 Stunden inklusive Pausen.

Die Dauer des Erste-Hilfe-Kurses für betriebliche Ersthelfer:

    • 9 Unterrichtsstunden über jeweils 45 Minuten
    • Gesamtdauer inklusive Pausen: 7,5 Stunden

Wie viele Betriebliche Ersthelfer benötigt ein Unternehmen?

Die Mindestanzahl der Ersthelfer im Betrieb richtet sich nach § 26, DGUV Vorschrift 1:

    • Von 2 bis zu 20 anwesenden Versicherten im Betrieb ist 1 Ersthelfer erforderlich
    • Bei mehr als 20 anwesenden Versicherten
        • in Verwaltungs- und Handelsbetrieben 5 % der Anzahl der anwesenden Versicherten,
        • in sonstigen Betrieben 10 % der anwesenden Versicherten im Betrieb
    • in Kindertageseinrichtungen wird 1 Ersthelfer je Kindergruppe benötigt
    • in Hochschulen 10% der Beschäftigten.